Die Stiftung "Arbeit für Behinderte" wurde 1987 vom Land Berlin gegründet. Die Stiftung fördert die Eingliederung, vor allem von psychisch behinderten Menschen, in das Arbeitsleben. In der Regel wird der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages erwartet, es können aber auch befristete Arbeitsverhältnisse gefördert werden. Die Stiftung fördert nur Schwerbehinderte mit 1. Wohnsitz in Berlin. Es werden Zuschüsse an Arbeitgeber und behinderte Menschen gezahlt. Die Leistungen werden nur gewährt, soweit kein Anspruch für denselben Zweck gegen andere öffentlich-rechtliche Leistungsträger, wie die Agentur für Arbeit oder JobCenter-Integrationsförderdienst, besteht bzw. soweit deren Leistungen nicht ausreichen. Es werden Leistungen zur Einarbeitung, zur Erlangung und zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes gewährt. Außerdem kann sich die Stiftung an anderen berufsbezogenen Kosten beteiligen, wie z.B. Hilfsmittel, Arbeitsplatzausstattung, Qualifizierungsmaßnahmen, etc. Die Stiftung kann auch die Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Existenz finanziell unterstützen. Sie kann allerdings nicht Eigenkapital und Bankkredite ersetzen. Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Seit mehr als 26 Jahren engagiert sich die Stiftung für schwerbehinderte Menschen und ebnet neue Wege.
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